Was bedeutet „anerkannte“ Ausbildungsberufe?

Der Begriff „anerkannter Ausbildungsberuf“ beinhaltet keine Wertung. Er bezieht sich auf Ausbildungsberufe, die auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) erlassen wurden.  Derzeit gibt es 331 staatlich anerkannte Ausbildungsberufe (Stand: August 2013). Die nach BBiG/HwO anerkannten Berufe zeichnen sich dadurch aus, dass sie dual ausgebildet werden, also im Betrieb und in der Berufsschule. Die Auszubildenden sind Teil der Belegschaft und sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Darüber hinaus werden in Deutschland bundes- und landesrechtlich geregelte schulische Ausbildungsgänge an Berufsfachschulen angeboten, z.B. für die Berufe Altenpfleger/Altenpflegerin, Ergotherapeut/Ergotherapeutin, Erzieher/Erzieherin, Gesundheits- und Krankenpfleger/in (früher: Krankenschwester), Hebamme/Geburtshilfepfleger, Heilpraktiker/Heilpraktikerin, Physiotherapeut/Physiotherapeutin, Technischer Assistent/Technische Assistentin (wie MTA und PTA) u.a


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